Willkommen zu unseren Qualifizierungsmaßnahmen für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (ZfP) nach DIN EN ISO 9712

Allgemeine Hinweise

Schulung, Prüfung und/oder Zertifizierung

 

Der Arbeitgeber/Auftraggeber muss die/den Teilnehmende/n, für das jeweilige Prüfverfahren und einer entsprechenden Qualifizierungsstufe, bei der Schulungsstätte (Wanders TQS) schriftlich anmelden. Das Anmeldeformular muss vom Teilnehmenden und vom Arbeitgeber/Auftraggeber unterschrieben werden. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und soweit notwendig an die Zertifizierungsstelle für ZfP "TÜV Rheinland Akademie GmbH [PersCert TÜV]" weitergeleitet, ohne die Zustimmung der Weiterleitung kann keine Prüfung/Zertifizierung erfolgen. 

Die Teilnehmenden müssen vor der Qualifizierungs- und/oder Rezertifizierungsprüfung einen gültigen Sehtest nach DIN EN ISO 9712:2022 und bei VT nach DIN EN 13018 sowie einen überprüfbaren Nachweis nach DIN EN ISO 9712:2022 besitzen, dass sie die erforderliche ZfP-Erfahrungszeit unter qualifizierter Aufsicht erworben haben. Weiterhin ist ein überprüfbarer Nachweis  über die entsprechende ZfP-Schulung [Schulungsnachweis] vorzulegen. 

Benötigte Vordrucke bitte im "Download-Bereich" herunterladen. 

 

Es können auch Schulungen ohne Qualifikationsprüfung durchgeführt werden, z.B. wenn Sie sich über ein bestimmtes Prüfverfahren informieren oder Prüfpersonal einsetzen möchten welches vielleicht erst später an einer Prüfung teilnehmen soll.

 

In der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und DIN EN 1090 wird für die Durchführung der Sichtprüfung (VT) an Schweißverbindungen die Qualifikation nach DIN EN ISO 9712 zwar nicht gefordert, doch sollten auch diese Fachleute, die dort eingesetzt werden, eine gezielte Schulung für das Prüfverfahren (VT) bekommen. 

Zertifikatsinhaber

 

Die von der Zertifizierungsstelle ausgestellten Zertifikate behalten ihre maximale Gültigkeit von 5 Jahren, wenn die Zertifikatsinhaber einen jährlichen Sehtest nach DIN EN ISO 9712 und bei VT-Personal nach DIN EN 13018 (Fernsehfähigkeit) vorlegen können, die berufsethischen Grundsätze befolgen und keine wesentliche Unterbrechungen (> 1 Jahr) in dem jeweiligen Prüfverfahren vorliegen.

 

Ein Erst-Zertifikat muss spätestens nach einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, auf Antrag bei der Zertifizierungsstelle für ZfP "TÜV Rheinland Akademie GmbH [PersCert TÜV]", erneuert werden - hierzu ist in der Regel eine verkürzte praktische Prüfung notwendig. Nach weiteren 5 Jahren erfolgt dann, ebenfalls auf Antrag, eine Rezertifizierungsprüfung. Die Anträge können ca. 6 Monate vor Ablauf des Zertifikats bei der TRA [PersCert TÜV] gestellt werden. Wird der Antrag erst nach der Gültigkeitsdauer gestellt, muss eine neue komplette Prüfung abgelegt werden. 

 

Ein Zertifikat kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Zertifizierungsstelle entzogen werden.

Zertifizierungsstelle für ZfP der TÜV Rheinland Akademie GmbH [PersCert TÜV] (Zertifizierungsanträge und weitere Dokumente herunterladen) 

 

 

Pflichten des Arbeitgebers

 

Die Arbeitgeber sind verantwortlich für:

  • die Autorisierung ihrer zertifizierten Prüfer, d.h., sie müssen die Tätigkeitsbereiche und Verantwortung innerhalb des jeweiligen Prüfverfahrens festlegen
  • die Aufbewahrung von Ergebnissen aus ZfP-Tätigkeiten und von angemessenen Nachweisen
  • die Sicherstellung, dass die Anforderungen an die Sehfähigkeit jährlich erfüllt sind
  • die Bestätigung fortlaufender Tätigkeit in dem jeweiligen Prüfverfahren, ohne wesentliche Unterbrechung
  • die Sicherstellung, dass das Prüfpersonal gültige Zertifikate besitzt

Es wird empfohlen, diese Verantwortlichkeiten in einer Verfahrensbeschreibung zu dokumentieren.

 

 

Produktsektoren

Diese enthalten:

  • Gussstücke ( c ) [aus Eisen- und Nichteisenwerkstoffen]
  • Schmiedestücke ( f ) [alle Arten von Schmiedestücken aus Eisen- und Nichteisenwerkstoffen]
  • geschweißte Produkte ( w ) [alle Arten von Schweißverbindungen, eingeschlossen Lötungen, für Eisen- und Nichteisenwerkstoffe]
  • Rohre und Rohrleitungen ( t ) [nahtlos, geschweißt für Eisen- und Nichteisenwerkstoffe, einschließlich Flachprodukte für die Herstellung von geschweißten Rohren]
  • Walzerzeugnisse ( wp ) außer Schmiedestücke
  • Verbundwerkstoffe werden nicht angeboten! 

Industriesektoren

Diese enthalten:

  • [ m ] Herstellung von Produkten

  • [ s ] Dienstleistungsprüfung bei der Fertigung und Instandhaltung, eingeschlossen der Herstellung

Eisenbahn-Instandhaltung [ r ] sowie Luft- und Raumfahrt [ a ] werden nicht angeboten!